Mitgliedschaft

alles im Überblick

Vereinsleben des Angelsportverein Römersee 1928 e.V.

Wir suchen Mitglieder, welche wiederum an einer Gemeinschaft interessiert sind. Mitglieder, die interessiert sind Freundschaften zu schließen und gemeinsam mit Freunden und Familie unsere Feste besuchen und ggfs. auch ausrichten. Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei unserem Verein um ein Privatgrundstück. Dieses Grundstück bedarf einer gewissen Pflege und Instandhaltung. Mitglieder, die sich als Eigentümer mit dem Verein identifizieren können und es auch so behandeln sind jederzeit herzlich Willkommen. Du möchtest mehr erfahren und vielleicht auch mal einen Rundgang machen und unser Gewässer kennenlernen? Wir freuen uns auf deine Kontaktaufnahme.

Info!

Wer dem Verein als Mitglied beitreten möchte durchläuft erst ein Anwärterjahr. In dieser Zeit hat der Anwärter Gelegenheit den Verein und seine Mitglieder kennenzulernen und umgekehrt lernen die Vereinsmitglieder den Anwärter kennen.

Passives (förderndes) Mitglied kann ohne Wartezeit jede natürliche oder juristische Person werden. Es kann an allen Versammlungen (ohne Stimmrecht) und Veranstaltungen des Vereins teilnehmen, sowie das Vereinsheim und die sonstigen Einrichtungen am Vereinsgewässer nutzen.

115 € Jahresbeitrag

115 € Jahresbeitrag, Aufnahmegebühr 300 €

130 € Jahresbeitrag, Aufnahmegebühr 50 €

12 Stunden jährlich verteilt auf 3 Samstage (9-13Uhr)

Gemeinschaftsdienst

Seit dem Erwerb haben die Mitglieder unser schönes Anwesen überwiegend mit ihrer Handarbeit aufgebaut und ausdauernd gepflegt.
Der Gemeinschaftsdienst stiftet Bekanntschaften und Freundschaften.
Er fördert das Vereinsleben. Das gemeinsam Erreichte verbindet, macht zu Recht stolz und hält die Beiträge in Grenzen.
An alle Mitglieder ergeht die Aufforderung, sich an der gemeinsamen Pflege ihres Eigentums zu beteiligen.
Der Gemeinschaftsdienst wird an diversen Samstagen jeweils von 9.00 bis 13.00 Uhr durchgeführt. Zur Zeit sind im Kalenderjahr 12 Stunden abzuleisten.
Für jede nicht geleistete Stunde sind 27 € Ersatzbeitrag zu entrichten.
Die Anzahl der Stunden und die Höhe des Ersatzbeitrages werden von den
Mitgliedern auf der ordentlichen Mitgliederversammlung jedes Jahr erneut beschlossen.

Vom Gemeinschaftsdienst befreit sind:

  •  Mitglieder deren Alter zu einem Bezug der Regelaltersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung berechtigen würde
  •  Mitglieder, die völlig erwerbsunfähig sind
  • Rein Passive Mitglieder